Öffentliche Bekanntmachung
Eröffnung der Wahllisten
Aufruf zur Wahl der Delegierten zur Konstituierung der
Deutschen Nationalversammlung
in den Bundesstaaten
„Das Land der Deutschen und die Deutsche Kultur erleben gegenwärtig stürmische Zeiten.
Man hat den Eindruck, die Verwaltung des Landes vertritt zunehmend weniger die Interessen und
Bedürfnisse der hier lebenden Menschen. In solchen Zeiten ist mutiges und entschlossenes
Handeln notwendig, um das Schicksal wieder in die eigenen Hände nehmen zu können. Großem
Unglück wie Krieg, wirtschaftlichem Niedergang, Verletzung der Menschenwürde und kultureller
Verwahrlosung kann so entschieden begegnet werden. Zur Durchsetzung der eigenen
Souveränität und Wahrung seiner Interessen ruft das Deutsche Volk somit zur Konstituierung der
Deutschen Nationalversammlung auf.“
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Wahllisten für Ihren Bundesstaat mit sofortiger
Wirkung eröffnet sind.
Voraussetzungen für die Kandidatur zum Delegierten und Teilnahme an den Wahlen:
- Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Deutschen Bundesstaat (gem. Staatlich Deutschem Recht vor Ausbruch des 1. Weltkrieges, dem Rechtsstand zum 27. Juli 1914, insbesondere den §§ 1 und 3 RuStAG 1913)
- Kandidatur zum Delegierten: Vollendung des 35. Lebensjahres
- Ausübung des Wahlrechts: Vollendung des 21. Lebensjahres
- Ansässigkeit / wesentlicher Wohnsitz im Bundesstaat
- Mann oder Weib
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis und zur Kandidatur ist der
15. Februar 2026
Ort und Zeitraum für die Einsicht in die Wahllisten der Stimmberechtigten und der wählbaren
Delegierten sowie die Bekanntgabe des Wahlortes und des Wahltermins und Wahlverfahrens
werden allen Eingetragenen schriftlich mitgeteilt.
Kontakt: https://vdwk.org Januar 2026
Bei böswilliger Beschädigung u.dgl. von öffentlichen Bekanntmachungen u.dgl. ist der § 134 des örtlich gültigen Strafgesetzbuches zu beachten.

